Junges Wohnen

Wohnheimplätze für Auszubildende

Zwei junge Frauen sitzen mit Umzugskartons und Smartphone auf einem Bett im Wohnheim

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg fördert 2024 erstmalig Wohnheimplätze für Auszubildende.

Die neue Förderlinie „Junges Wohnen“ ergänzt künftig die Angebote der sozialen Wohnraumförderung. Sie knüpft an eine gleichnamige Initiative des Bundes an: Deren Ziel ist es, die Wohnsituation von Studierenden und Auszubildenden durch Wohnheimplätze zu verbessern. Hierfür stellt der Bund Mittel zur Verfügung. Die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende wird in Baden-Württemberg vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert, die für Auszubildende nun erstmals vom Bauministerium. Mit dem Jungen Wohnen wird künftig die Schaffung und Modernisierung von Wohnheimplätzen und gemeinschaftlich genutzten Räumen investiv unterstützt. Damit soll Auszubildenden zusätzlicher mietpreisgünstiger Wohnraum in Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden.

Förderaufruf „Modernisierung Junges Wohnen“

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat jetzt den neuen Förderaufruf „Junges Wohnen – Modernisierung von Wohnheimplätzen“ veröffentlicht. Dieser zielt darauf, bestehende Wohnheime zu erhalten und nachhaltig weiterzuentwickeln. Bis zum 30. September 2024 können Interessenten ihr Interesse für die Förderung eines beabsichtigten und bereits konkretisierten Bauvorhabens anmelden (per E-Mail an modernisierung-junges-wohnen@mlw.bwl.de). Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen lädt dann die Anmelder geeigneter Vorhaben zu einer fachlichen Erörterung ein. Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens fließen in die Formulierung des finalen Förderangebots ein.

Für die Schaffung von Wohnheimplätzen hatte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im Februar 2024 einen Förderaufruf gestartet. Dieses Interessenbekundungsverfahren ist abgeschlossen.